Grundlage des Prüfschritts

Grundlage des Prüfschritts ist die Tabelle A.1 im Annex A der EN 301 549 V3.1.1. In dieser Tabelle wird auf Abschnitt 6.5.2 "Resolution" verwiesen.

Was wird geprüft?

Web-Apps mit Videotelefonie-Funktion sollen mindestens die QVGA-Auflösung für die Videoübertragung unterstützen. Üblicherweise entspricht dies 320x240 Pixel. Bei anderen Seitenverhältnissen müssen entsprechend 76.800 Bildpunkte geboten werden.

Wie wird geprüft?

Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Web-App Videotelefonie unterstützt.

Prüfung

Der Prüfschritt sollte anhand der technischen Dokumentation der We-App in Zusammenhang mit dem visuellen Eindruck einer Testübertragung beurteilt werden.

  • App-Dokumentation: Wird mindestens eine QVGA (320x240 Pixel) angegeben?

  • Testübertragung: Scheint die Angabe in der App-Dokumentation plausibel?

Für Hinweise zu diesem Prüfschritt eröffnen Sie gerne ein Issue auf GitHub.

Quellen

6.5.2 Resolution

Where ICT that provides two-way voice communication includes real-time video functionality, the ICT:

  • shall support at least QVGA resolution

(Aus EN 301 549 V3.1.1 Abschnitt 6.5.2 "Resolution")